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BayObLG - Entscheidung vom 11.07.2001

1Z BR 131/00

Normen:
BGB § 2227

Fundstellen:
BayObLGZ 2001 Nr. 36
FamRZ 2002, 272
NJW-RR 2002, 77
OLGReport-BayObLG 2002, 216
ZEV 2002, 155

I. Die im Alter von 91 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Sie errichtete zu Lebzeiten eine Umweltstiftung, die am 7.12.1998 behördlich genehmigt wurde. Die Stiftung sollte ein Kapital von 400000 DM [...]
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