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BVerwG - Entscheidung vom 13.03.2001

8 B 266.00

Fundstellen:
VIZ 2002, 90

Die Beschwerden haben keinen Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung, die der Sache revisionseröffnend zukommen soll (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ), liegt in dem dargelegten Umfange nicht vor, und der Verfahrensmangel, den [...]
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