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BVerwG - Entscheidung vom 12.09.2001

8 B 146.01

Die Beschwerde ist unbegründet. Sie macht eine Divergenz geltend, die jedoch im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht besteht. Die Divergenzrüge setzt einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung [...]
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