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BSG - Entscheidung vom 21.08.2001

B 11 AL 89/01 B

Normen:
SGB III § 434c Abs. 4
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1

Dem Kläger steht Prozeßkostenhilfe nicht zu, denn die Beschwerde hat nicht die nach § 73a Abs 1 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ), § 114 Zivilprozeßordnung erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg. Die Revision ist [...]
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