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BSG - Entscheidung vom 20.06.2001

B 10/14 KG 1/00 B

Normen:
SGG § 160a Abs. 2 S. 3 § 160 Abs. 2 Nr. 1

Die Beschwerde ist unzulässig, weil ihre Begründung nicht den formellen Anforderungen des § 160a Abs 2 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes ( SGG ) entspricht. Nach dieser Vorschrift muß, wenn - wie hier - die [...]
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