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BGH - Entscheidung vom 05.04.2001

VII ZR 135/00

Normen:
ZPO § 33

Fundstellen:
DB 2001, 1490
MDR 2001, 952
NJW 2001, 2094
NZBau 2001, 559
ZfBR 2001, 405

Die Parteien streiten um die Zulässigkeit einer Drittwiderklage. Der Drittwiderbeklagte ist Architekt. Nach seiner Auffassung besteht aus einem Vertrag mit den Beklagten eine Honorarforderung in Höhe von 316.690,80 DM. [...]
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