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BGH - Entscheidung vom 09.08.2001

1 StR 268/01

Normen:
StPO § 395 Abs. 1 Nr. 2, § 414

I. Der Beschuldigte hat in wahnbedingt schuldunfähigem Zustand versucht, den Geschädigten zu töten. Das Landgericht hat ihn deshalb im Sicherungsverfahren durch Urteil vom 2. Oktober 2000 gemäß § 63 StGB untergebracht. [...]
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