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BGH - Entscheidung vom 20.06.2001

3 StR 202/01

Normen:
StPO § 267 Abs. 3

Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Auch wenn bei der Berücksichtigung des Nachtrunks zu Gunsten des Angeklagten das höchstmögliche Resorptionsdefizit von 30 % zugrunde gelegt [...]
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