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BGH - Entscheidung vom 18.01.2001

I ZB 37/00

Normen:
ZPO § 567 Abs. 4

Die außerordentliche Beschwerde des Klägers ist als unzulässig zu verwerfen. Das im Gesetz nicht vorgesehene Rechtsmittel der außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit kann nur in Betracht kommen, [...]
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