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BGH - Entscheidung vom 06.12.2001

IX ZR 352/00

Normen:
BGB § 276

Die Revision wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und hat im Ergebnis keine Aussicht auf Erfolg (§ 554 b ZPO ). Ob der Beklagte die anwaltliche Pflicht verletzt hat, die [...]
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