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BFH - Entscheidung vom 07.08.2001

III B 67/00

Fundstellen:
BFH/NV 2002, 45

Die Beschwerde ist unbegründet. Dem Finanzgericht (FG) sind die gerügten Verfahrensmängel nicht unterlaufen. 1. Mit Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG kann der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im [...]
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