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BFH - Entscheidung vom 18.06.2001

II B 136/00

Das Finanzgericht hat gegen den Beschwerdeführer gemäß § 82 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 380 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung ein Ordnungsgeld wegen Ausbleibens im Termin zur Beweisaufnahme und mündlichen [...]
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