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BAG - Entscheidung vom 06.09.2001

8 AZR 26/01

Normen:
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O-O) vom 08. Mai 1991 § 2 Nr. 3
Sonderregelungen für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 II BAT-O-O) Nr. 1, Nr. 3 a
BAT-O § 11
Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte (Neufassung in der Bekanntmachung vom 04. Juni 1999) Abschnitt B, Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Eingruppierung der imAngestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte (Ost) vom 22. Juni 1995 Abschnitt B V, Protokollnotiz Nr. 6 zum Abschnitt B, Einigungsvertrag Art. 37
BGB § 242

Fundstellen:
BB 2002, 684
NZA-RR 2002, 660

Die Parteien streiten Über die zutreffende Eingruppierung der als Berufsschullehrerin bei dem Beklagten beschäftigten Klägerin. Die im Jahre 1961 geborene Klägerin absolvierte vom 01. September 1978 bis zum 15. Juli [...]
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