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BAG - Entscheidung vom 03.04.2001

9 AZR 143/00

Normen:
BGB § 398 Satz 2 § 401 Abs. 2 § 412 § 611
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (vom 25. März 1957 in der Fassung des Vertrages über die Europäische Union vom 7. Februar 1992, zuletzt geändert durch den Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997, BGBl. 1998 II S 387 [EG]) Art. 87
InsO § 22 Abs. 1, 2 § 26 § 38 § 53 § 55 Abs. 2 Satz 2 § 59 Abs. 2 § 108 Abs. 2
KO § 59
SGB III § 183 Abs 1 Nr. 1 § 187 Satz 1

Fundstellen:
AuR 2001, 191
BAGReport 2002, 9
DZWIR 2002, 59
KTS 2002, 184
ZInsO 2001, 1174

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, Forderungen der Klägerin vorweg aus der Insolvenzmasse zu berichtigen. Am 14. Januar 1999 ist der Beklagte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt [...]
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