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BAG - Entscheidung vom 20.11.2001

1 AZR 97/01

Normen:
BetrVG (1972) §§ 111 112 Abs. 2 5 § 113 Abs. 3
KSchG § 10
EG-Vertrag Art. 234 Abs. 1 b, Abs. 3
RL 98/59/EGEG des Rates zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Massenentlassungen (vom 20. Juli 1998) Art. 2 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
AuA 2002, 39
AuR 2003, 68
BAGE 99, 377
BAGReport 2002, 251
BB 2002, 1494
BB 2002, 1862
DB 2002, 950
JR 2003, 308
NZA 2002, 992
ZIP 2002, 817

Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Zahlung von Nachteilsausgleich gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG . Der 1958 geborene Kläger war seit 1984 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in L beschäftigt. Als [...]
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