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VGH Bayern - Entscheidung vom 02.02.2000

10 C 99.3512

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 § 25 Abs. 2
GKG (2004) § 52 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 § 63 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
VwGO § 146

Die nach § 146 VwGO , § 25 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Kläger wendet sich gegen die Nr. III des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 5. Oktober 1999, mit dem das Verwaltungsgericht [...]
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