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VGH Bayern - Entscheidung vom 03.07.2000

10 C 00.1816

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 § 20 Abs. 3
GKG (2004) § 52 Abs. 1 § 53 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die Streitwertfestsetzung in Nr. III im Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 7. Juni 2000 auf 12.000 DM gemäß § 20 Abs. 3 , § 13 Abs. 1 GKG ist nicht zu beanstanden. [...]
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