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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.07.2000

6 C 00.1806

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2
GKG (2004) § 52 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

Die Beschwerde der Klägerin mit dem Ziel, den Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht von 23.024,73 DM auf 8.000,-- DM herabzusetzen, ist zulässig (§ 25 Abs. 3 GKG ) und hat auch in der Sache [...]
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