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VGH Bayern - Entscheidung vom 22.09.2000

22 C 00.2503

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 1 Satz 1
GKG (2004) § 52 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostModRG)
ZPO § 485 Abs. 12

Fundstellen:
BayVBl 2001, 763
NVwZ-RR 2001, 278

Die Beschwerde ist teilweise begründet. Für die Streitwertfestsetzung ist in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht in Anwendung des § 13 Abs. 1 GKG von der Hälfte des Werts des zu sichernden Anspruchs auszugehen; [...]
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