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VGH Bayern - Entscheidung vom 16.03.2000

12 C 00.399

Normen:
GKG (1975) § 13 Abs. 2 § 25 Abs. 2 Satz 1
GKG (2004) § 52 Abs. 2 § 63 Abs. 2 Satz 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
VwGO § 188

1. Die nach § 25 Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 5 GKG zulässige Beschwerde gegen den Beschluss vom 5. August 1999, mit dem das Verwaltungsgericht Bayreuth den Streitwert im Verfahren B 6 K 99.526 auf 4.257 DM festgesetzt hat, [...]
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