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SchlHOLG - Entscheidung vom 26.07.2000

7 W 6/00

Normen:
ZPO § 91a

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2000, 455

Die nach § 91 a Abs. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin ist begründet; der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten seines Streithelfers zu tragen. Weil bei [...]
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