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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 07.07.2000

5 WF 64/00

Normen:
BSHG § 91
UVG § 7
ZPO § 646, § 652

Die sofortige Beschwerde ist gemäß § 620 c ZPO unstatthaft und auch nicht wegen greifbarer Rechtswidrigkeit deshalb ausnahmsweise zulässig, weil die einstweilige Anordnung erst nach Rechtskraft der Scheidung erlassen [...]
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