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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 10.08.2000

4 W 48/00

Normen:
BGB § 823 Abs. 1, 2 § 824 § 1004 Abs. 1
StGB § 186
GG Art. 5 Abs. 1

Fundstellen:
ZUM-RD 2001, 84
ZUM-RD 2001, 84

Die einfache Beschwerde des Antragstellers vom 28.07.2000 ist statthaft und zulässig, jedoch nicht begründet. Dem Antragsteller steht gegen die Antragsgegner 1-4 kein Verfügungsanspruch auf Unterlassung der im Rahmen [...]
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