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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 26.06.2000

16 UF 148/00

Normen:
BGB § 1671 (n.F.)
FGG § 13a
KostO § 131 Abs. 3 § 30 Abs. 2, Abs. 3
ZPO § 621 Abs. 2 S. 1, S. 2, S. 3 § 623 Abs. 2 S. 1 § 623 Abs. 5 § 623 Abs. 2 S. 2 § 623 Abs. 3 S. 2

Fundstellen:
OLGReport-Stuttgart 2000, 339

Die gem. § 621 e ZPO form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Beschwerde führt in der Sache zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung des Verfahrens an das [...]
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