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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 23.10.2000

10 UF 2299/00

Normen:
BGB § 1361 § 1578

Fundstellen:
OLGR-Nürnberg 2001, 182

Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO wird von der Darstellung des Tatbestandes abgesehen. Die Klägerin ist gemäß 1361 BGB unterhaltsberechtigt. Sie betreut das am 11. April 1993 geborene gemeinschaftliche Kind, das im Herbst 1999 [...]
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