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OLG München - Entscheidung vom 28.03.2000

11 W 1086/00

Normen:
BRAGO § 48
VV-RVG Nr. 3100, Nr. 3104 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
ZPO § 269 Abs. 3 § 494a Abs. 2

Fundstellen:
AnwBl 2001, 578
BauR 2000, 1374
MDR 2000, 787
NJW-RR 2000, 1729
OLGR-München 2000, 348
OLGReport-München 2000, 348

Im vorliegenden Beweisverfahren hatte sich nach Vorlage des Gutachtens für die Antragsgegnerin zu 1) ein Prozeßbevollmächtigter bestellt und darauf hingewiesen, daß alle im Gutachten als denkbar festgestellten Mängel [...]
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