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OLG Köln - Entscheidung vom 17.11.2000

13 W 89/00

Normen:
AGBG
BGB § 675 § 226

Fundstellen:
DRsp II(224)285b
NJW 2001, 452
ZIP 2000, 2159

Das OLG Köln sieht wie das OLG Brandenburg weder im Rahmen einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG noch unter dem Gesichtspunkt des § 226 BGB Unwirksamkeitsgründe; es ergänzt: 'Eine Kündigungssperre ergibt sich auch nicht [...]
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