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OLG Köln - Entscheidung vom 25.05.2000

6 W 21/00

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2001, 138

Die gemäß § 793 Abs. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, aber nur im vorstehend tenorierten Umfange begründet. Der Schuldnerin fällt ein schuldhafter Verstoß gegen das ihr in der einstweiligen Verfügung [...]
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