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OLG Köln - Entscheidung vom 10.05.2000

26 U 49/99

Normen:
AKB § 15 Abs. 2
BGB § 823 Abs. 1
VVG §§ 61, 67

Fundstellen:
MDR 2000, 950
OLGReport-Köln 2000, 347
VRS 100, 254
VRS 99, 171

Die in formeller Hinsicht unbedenkliche Berufung der Klägerin hat in der Sache Erfolg. Die Klägerin nimmt den Beklagten zurecht gemäß §§ 823 Abs. 1 BGB , 61, 67 VVG , 15 Abs. 2 AKB auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur [...]
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