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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 11.04.2000

2 Ws 102/00

Normen:
StPO § 141, § 142 Abs. 1 S. 2, § 141 Abs. 4, § 143, § 473 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2000, 337

Der Beschwerdeführer befindet sich seit 12.09.1999 in vorliegender Sache ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die ursprünglich auf 09.03.2000 und vier Folgetage bestimmte Hauptverhandlung mußte am 10.03.2000 ausgesetzt [...]
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