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OLG Hamm - Entscheidung vom 07.04.2000

20 U 237/99

Normen:
AKB § 12

- abgekürzt nach § 543 Abs. 1 ZPO - I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 25323,84 DM aus einer Teilkaskoversicherung in Anspruch, die er seit 1995 für den bei der B - GmbH [...]
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