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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 20.06.2000

1 Ss 112/00

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 6b § 29a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2
StGB § 53 Abs. 2 § 55

Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (9,78 g Kokain mit 7,09 g Kokainhydrochlorid und 0,06 g, enthaltend Kokain) zu einer Freiheitsstrafe von [...]
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