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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 05.05.2000

12 W 95/00

Normen:
ZPO § 276 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
MDR 2000, 902

Nachträgliche Entscheidungen des Prozeßgerichts im Zusammenhang mit der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines von ihm erlassenen Urteils sind nicht anfechtbar (§§ 719 Abs.1, 707 Abs.2 S.2 ZPO ), das heißt: ein [...]
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