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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.02.2000

20 W 190/94

Normen:
BGB § 1355 § 1616 § 1626 Abs. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2000, 1170
OLGReport-Frankfurt 2000, 231

Das Landgericht hat auf die Beschwerde der Eltern unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts den Standesbeamten angewiesen, als Vornamen des am 14.03.1993 geborenen Sohnes der Beteiligten zu 1) und 2) die Namen [...]
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