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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 11.05.2000

12 U 230/99

Normen:
BGB § 249 § 467 Satz 2 § 635 § 638
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2
VV-RVG Nr. 2400 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)
ZPO § 91 Abs. 1 § 708 Nr. 10

Fundstellen:
BauR 2001, 1605
NJW-RR 2001, 1462
ZfBR 2001, 547

Die zulässige Berufung der Beklagten hat Erfolg. Die Kläger haben gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines Bauträgervertrags. Unter Verrechnung mit den Nutzungsvorteilen, [...]
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