Die gem. § 5 Abs. 2 GKG statthafte Beschwerde ist unbegründet. Soweit der Beklagte die Beschwerde zunächst darauf gestützt hat, es seien unnötigerweise für ein 'nicht verwertbares Rechtsgutachten' Gelder verschwendet [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!