Die gemäß §§ 629 a Abs. 2 , 621 e ZPO zulässige Beschwerde der LVA ist begründet. Der Versorgungsausgleich ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG in entsprechender Anwendung des § 628 ZPO auszusetzen. Der Senat entscheidet [...]
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