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LG Hamburg - Entscheidung vom 30.05.2000

316 S 23/00

Normen:
BGB § 134 § 535 § 536 § 182
WiStG § 5

Fundstellen:
DRsp I(133)718a
MDR 2000, 1006
NZM 2000, 1002
ZMR 2000, 677

'Die Kammer stimmt dem AG darin zu, dass die Kl. [Vermieterin] den von ihr vereinnahmten Mietzins nur erzielen konnte, weil sie sich objektiv ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum zu Nutze gemacht hat. Der [...]
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