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LG Bückeburg - Entscheidung vom 13.10.2000

Qs 49/00

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StPO § 81g

Fundstellen:
NStZ-RR 2002, 133 (Kotz/Rahlf)
StV 2001, 8

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Entnahme einer Speichel-/ Blutprobe und deren molekulargenetischen Untersuchung gem. § 2 DNA-IFG i. V. m. §§ 81g, 81a, 81f StPO [...]
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