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LG Bremen - Entscheidung vom 13.01.2000

12 O 453/99

Die einstweilige Verfügung vom 29. September 1999 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin trägt die weiteren Kosten des Verfahrens. Die Antragstellerin hat gegen die Antragsgegnerin - nach vorheriger erfolgloser Abmahnung [...]
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