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FG München - Entscheidung vom 05.07.2000

4 K 3645/97

Normen:
AO 1977 § 129
ErbStG § 19 Abs. 2

Fundstellen:
EFG 2000, 1291

Streitig ist, ob bei Anwendung eines falschen Steuersatzes im Falle des Progressionsvorbehaltes nach § 19 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz (EbStG) eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vorliegt, die vom FA [...]
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