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FG Hessen - Entscheidung vom 09.08.2000

5 K 5580/99

Normen:
EigZulG § 11
FGO § 138 Abs. 1
GKG (1975) § 13 Abs. 2 § 25 Abs 2
GKG (2004) § 53 Abs. 3 § 63 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)

Fundstellen:
AGS 2002, 90
DStRE 2001, 952
EFG 2001, 86

Die Klägerin begehrt die Festsetzung des Streitwertes für eine Klage wegen Erhöhung der Eigenheimzulage. Die Höhe des Streitwerts ergibt sich aus der von den Klägern begehrten Erhöhung der Eigenheimzulage für 1999 um [...]
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