I. Die klagende Stadt beansprucht unter Berufung auf Vorschriften des Reichsvermögen-Gesetzes ( RVG ) vom 16. Mai 1961 (BGBl I S. 597) i.V.m. Art. 134 Abs. 3 GG im Schwerpunkt die Rückübertragung von Grundstücken, [...]
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