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BVerwG - Entscheidung vom 08.02.2000

9 B 32.00

Die Beschwerde ist unzulässig, da sie nicht innerhalb der am 9. Dezember 1999 abgelaufenen Frist (§ 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO ), sondern erst mit Schriftsatz vom 21. Dezember 1999, der am 23. Dezember 1999 beim [...]
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