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BVerwG - Entscheidung vom 08.03.2000

9 B 620.99

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie macht geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ), ohne jedoch eine klare, aus sich heraus verständliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts zu [...]
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