Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 1. Der geltend gemachte Verstoß gegen § 86 Abs. 3 VwGO liegt nicht vor. Der Vorsitzende hat nach dieser Vorschrift darauf hinzuwirken, daß [...]
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