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BVerwG - Entscheidung vom 07.07.2000

6 B 36.00

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO ). Die Beschwerde gegen die [...]
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