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BVerwG - Entscheidung vom 02.08.2000

11 B 29.00

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Die mit der Beschwerde geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 VwGO ermöglichen die Zulassung der Revision nicht. 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne [...]
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