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BVerwG - Entscheidung vom 17.08.2000

8 B 117.00

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) entspricht schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO . Der Streitsache kommt auch keine grundsätzliche Bedeutung [...]
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