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BVerwG - Entscheidung vom 17.08.2000

11 B 43.00

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) und der Abweichung des angefochtenen Urteils von [...]
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